Paritätische Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe


Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug
Alpenquai 28b, Postfach, 6002 Luzern
Telefon: 041 367 50 00
www.pbkbauzentral.ch
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Über uns

Die Vorstände der Paritätischen Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe der Zentralschweiz setzen sich aus jeweils drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern zusammen und sind deshalb paritätisch.

Das Vollzugsgebiet der PBK’s der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug erstreckt sich über das jeweilige Kantonsgebiet.

Den Paritätischen Berufskommissionen obliegen insbesondere folgende Aufgaben (Art. 76 LMV):

  • die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) für das schweizerische Bauhauptgewerbe, inklusive deren Anhänge und Zusatzvereinbarungen, durchzusetzen. Dies tut sie vorwiegend mittels Baustellen-, Lohnbuch- und Unterstellungskontrollen sowohl bei Schweizer- wie auch bei ausländischen Firmen
  • Kontrolle von Scheinselbständigkeit
  • Bereitstellung des sektionalen und Prüfung der betrieblichen Arbeitszeitkalender
  • Vermittlung zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden bei Meinungsverschiedenheiten betreffend Lohnklasseneinteilung (Art. 42, 43, 45 LMV)
  • Ausstellen von Bestätigungen über die Einhaltung des aktuell gültigen LMV
  • Kontrolle der Meldepflicht gemäss Art. 27 LMV
  • Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung

Die fünf PBK’s sind im Besitz einer umfassenden Vollmacht der Vertragsparteien des LMV, die sie zur Durchführung der oben aufgeführten Aufgaben berechtigt.